Eigentümerverpflichtungen
Hauseigentümer tragen die Verantwortung für die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb der installierten Gaseinrichtungen.
DVGW-TRGI
Die DVGW-TRGI 2018 (Technische Regel für Gasinstallationen, Ausgabe 9) vom September 2018 stellt die anerkannte Technik für Gasinstallationen in Deutschland dar.
Gemäß den Instandhaltungsvorschriften der DVGW-TRGI 2018, Arbeitsblatt G 600, ist es erforderlich, dass Gasleitungen mindestens alle 12 Jahre von einem zugelassenen Vertragsinstallationsunternehmen gemäß Arbeitsblatt G 600 5.6.4.3.1 auf ihre Gebrauchsfähigkeit hin überprüft werden.
Verkehrssicherungspflicht gemäß §§ 823 ff BGB
In Deutschland gilt eine Verkehrssicherungspflicht, die eine rechtliche Verpflichtung darstellt, Gefahrenquellen zu erkennen und zu beseitigen, um Schäden zu verhindern. Die Nichteinhaltung dieser Pflicht kann zu Schadensersatzansprüchen gemäß den §§ 823 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) führen.
Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
Jeder Anschlussnehmer, also der Gebäudeeigentümer, schließt mit seinem Gas-Versorgungsunternehmen oder Gas-Netzbetreiber einen Gas-Versorgungsvertrag ab, der auf der NDAV (Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für den Anschluss und dessen Nutzung für Gasversorgungen in Niederdruck) basiert, die am 01. November 2006 in Kraft getreten ist.
Gemäß § 13 Absatz 1 der NDAV ist festgelegt, dass der Eigentümer oder Verwalter eines gasversorgten Gebäudes für die ordnungsgemäße Instandhaltung der Gasanlage verantwortlich ist.